ehevertrag

Die Erschienenen erklären : Wir beabsichtigen, in Kürze zu heiraten. Wir sind deutsche Staatsangehörige. Für unsere künftige Ehe schließen wir folgenden E h e v e r t r a g : 1. Modifizierte Zugewinngemeinschaft 1.1. Es wird der Güterstand der Zugewinngemeinschaft vereinbart. 1.2. Für den Fall, daß unser Güterstand auf andere Weise als durch Tod eines von uns, insbesondere durch Scheidung der Ehe beendet wird, vereinbaren wir, daß solche Vermögenswerte vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen sind, die ein jeder von uns vor oder nach der Eheschließung von Todes wegen, mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht oder durch Schenkung erworben hat oder erwerben wird. Vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen sind ferner unternehmerische Beteiligungen der Eheleute einschließlich der Verbindlichkeiten. Dies gilt nicht, sofern ein Ehepartner diese von gemeinsamen Vermögen erworben hat. In diesem Fall ist eine gesonderte Vereinbarung zu treffen. ...

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