ehegatten arbeitsvertrag
EHEGATTEN-ARBEITSVERTRAG
Zwischen dem / der Inhaber/in der
und
seinem (ihrem) Ehegatten
wird nachstehender Arbeitsvertrag abgeschlossen:
1. Tätigkeitsbereich
Der Ehegatte verpflichtet sich, im Betrieb seines Ehegatten entgeltlich mitzuarbeiten,
und zwar als
2. Beginn der Arbeit
Das Arbeitsverhältnis beginnt am und ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
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