ehegatten arbeitsvertrag

EHEGATTEN-ARBEITSVERTRAG Zwischen dem / der Inhaber/in der und seinem (ihrem) Ehegatten wird nachstehender Arbeitsvertrag abgeschlossen: 1. Tätigkeitsbereich Der Ehegatte verpflichtet sich, im Betrieb seines Ehegatten entgeltlich mitzuarbeiten, und zwar als 2. Beginn der Arbeit Das Arbeitsverhältnis beginnt am und ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. ...

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